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Pflegebedürftige Menschen, die von ihren Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden, haben einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Zu den bezuschussten Produkten gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen sowie Fingerlinge.
Ihre Apotheke Recklinghausen unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung. Wir reichen die Formulare anschließend bei der zuständigen Pflegekasse für Sie ein. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, stellen wir Ihnen gerne Ihr persönliches Paket an Pflegehilfsmitteln monatlich zusammen, das Sie dann in Ihrer Apotheke Recklinghausen abholen können. Für die folgenden 12 Monate ist kein weiterer Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Sollte Ihr Bedarf den Wert von 40 Euro übersteigen, kann die Differenz auch privat getragen werden.
Wir beraten Sie gerne individuell zu den notwendigen Voraussetzungen.